Freitag, 29. Januar 2010

Presse schreibt schon ueber www.fewo-direkt.de

Gast-Kommentar:

Auch wenn homeaway - trotz der Ankündigung nur noch diesen Namen zu benutzen, steht neuerdings wieder fewo bei Anfragen, auch von englischen Partnerseiten - behauptet die Rechtslage wäre eindeutig, ist es nicht so. Vielmehr scheint ist immer auf den Zusammenhang anzukommen.

Lesen Sie dazu den zusammenfassenden Artikel (Stand Ende 2009) bei Anwalt.de "Bewertungen im Internet und die rechtlichen Aspekte" http://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-ihre-meinung-gefragt-ist-bewertungen-im-internet-und-die-rechtlichen-aspekte_005556.html
Ich habe den Eindruck die Rechtslage ist nicht so einfach wie fewo/homeaway es glauben machen will. Es scheint auch einen Artikel zu dem Thema in der Zeitschrift Stern gegeben zu haben, .

Zitat:
Nach den Ferien wird auf Hotelportalen im Internet gemeckert oder gelobt. Ein Test zeigt, wie leicht sich Bewertungen steuern lassen.

. Der Link zum Artikel funktionierte bei mir allerdings nicht. Hier ist er http://www.stern.de/reise/service/hotelbewertungen-im-internet-manipulation-leicht-gemacht-1535973.html