Ein deutscher Mieter hatte vom 15. bis 20.11.07 gemietet und handschriftlich den Mietpreis wie vereinbart im Mietvertrag eingetragen.
Am Morgen des 15.11. ruft er an, und sagt, er koenne erst am 16.11. einziehen und er moechte daher auch einen Tag laenger bleiben. Wir sagen: Okay, kostet natuerlich einen tag mehr Miete.
Heute in der Post hat sein Anwalt aus dem Ausland ( ein Land, in welchem Anwaelte 400 Euro Stundenlohn nehmen plus 20 % MWST und in dem es nicht die Erstattungsregelung gibt, wie in Deutschland: Naemlich wer verliert, zahlt )
Ex-Mieter von www.fewo-direkt.de will nicht den Verlaengerungstag zahlen. Auch behauptet der Ex-Mieter, er habe sich bei dem Mietpreis verschrieben !!!!!
Und das alles nach 11 Monaten !!!!! Der Ex-Mieter von www.fewo-direkt.de ist schon 76 Jahre alt und wir riefen seine Anwaeltin an, sagte, der Mandant sei doch schon etwas debil.
Muessen wir jetzt selber einen Anwalt fuer 400 Euro + 20 % nehmen, um 180 Euro nicht zahlen zu muessen ? Oder muessen wir aus prozess-oekonomischen Gruenden auch dies Ansinnen uns noch gefallen lassen ?
Bitte Bitte Fewo-direkt.de !!! Kauft unsere Ferienwohnungen und vermietet ihr sie !!!!!