In den älteren Psotings ist klar dargelegt, dass fewo-direkt.de bzw homeaway.com sich unverantwortlich verhält, wenn Mieter von Ferienwohnungen zu Bewertungen aufegfordert werden.
Immer wieder haben wir auf Rachebewertungen, auf Bewertungen von Konkurrenten, auf die Bosheit mancher Zeitgenossen, die Verrohung der Sitten usw hingewiesen. Fewo-direkt bzw Homeaway.com (Die mit dem Werbevideo wo ein Baby in die Luft geschludert wird) und auf die Gefahren anonymer Postings im Netz verwiesen.
Hier ein Artikel aus der "Welt". Scheinbar ist sogar der Unterschichtenpartei SPD nunmehr etwas aufgefallen, denn:
"Du nervst, geh' sterben, du
bist so hässlich." Wenige Worte, schnell hingeschrieben auf Facebook,
aber mit ungeheurer Wirkung. Das 14 Jahre alte Mädchen, das diese
Botschaft von einem Klassenkameraden erhielt, war zuvor wochenlang
morgens in der Schule gemobbt worden, am Nachmittag dann im Netz. Nach
der Aufforderung zum Selbstmord via Facebook, über die "Spiegel Online"
2012 berichtete, wechselte die 14-Jährige die Schule.
Über das Ausmaß
von Cybermobbing, wie diese Formen von Beleidigungen, Nötigungen und
Bedrohungen im Internet genannt werden, gibt es bislang nur wenige
Studien. Laut einer Erhebung des Bündnisses gegen Cybermobbing, an der
sich 2013 mehr als 10.000 Schüler, Eltern und Lehrer beteiligten, ist
fast jeder fünfte Jugendliche – 17 Prozent – schon einmal Opfer solcher
Attacken geworden. Mit 19 Prozent fast gleich hoch ist der Anteil
derjenigen, die sich selbst als Täter bezeichneten. Nur jeder fünfte
Jugendliche, der Opfer von Cybermobbing wird, meldet den Vorfall den
Betreibern der betroffenen Plattformen. Das Dunkelfeld ist also
entsprechend hoch.
Es kommt hinzu,
dass es bislang strafrechtlich ausgesprochen schwierig ist, gegen diese
Form der Nachstellung vorzugehen. So ist nicht jede einzelne Beleidigung
im Netz gleich justiziabel, aber die Menge von Äußerungen zahlreicher
Teilnehmer führt häufig zu tieferen Verletzungen des Opfers. Aufgrund
der teilweisen Anonymität sind Herabsetzungen und Beleidigungen im
Internet zudem im Ton häufig schärfer als im "wirklichen" Leben.
Cybermobbing soll zu Straftatbestand werden
Gegen die
juristischen Schwierigkeiten im Umgang mit Cybermobbing will
Justizsenatorin Jana Schiedek nun vorgehen. Die SPD-Politikerin schlägt
vor, Cybermobbing als eigenen Straftatbestand einzuführen. Bislang gibt
es eine solche Regelung seit 2006 lediglich für das Stalking, das
wiederholte Verfolgen und Nachstellen eines Menschen. Im Übrigen kennt
das Strafgesetzbuch nur den Bereich der Ehr- und
Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wozu Beleidigungen und üble Nachrede
zählen.
Hamburg hat das
Thema Cybermobbing für die nächste Justizministerkonferenz Ende Juni auf
Rügen angemeldet. Schiedeks Ziel ist eine Bundesratsinitiative zur
Einführung eines eigenen Straftatbestandes für Beleidigungen und
Bedrohungen im Internet. "Präventionsarbeit ist und bleibt der
wichtigste Ansatz, um Cybermobbing einzudämmen. Wir müssen aber auch den
strafrechtlichen Schutz verbessern", sagt die Senatorin.
Verletzungen der
Persönlichkeitsrechte hätten heute im Internet eine andere Qualität als
im 19. Jahrhundert, als der Gesetzgeber diese Straftatbestände
einführte. "Sie verbreiten sich wesentlich schneller und weiter,
verflüchtigen sich nicht und sind im Ton häufig deutlich verletzender
als im persönlichen Umgang. Das gilt besonders, wenn sie mit intimen
Filmsequenzen angereichert werden", so Schiedek. Die Opfer blieben
häufig hilflos zurück.
Die
Justizsenatorin setzt auch auf eine Verbesserung der
Aufklärungsmaßnahmen in Strafprozessen. Dabei gehe es vor allem um eine
verstärkte Ermittlung von IP-Adressen mutmaßlicher Täter. Die Diskussion
unter den Länderjustizministern kann eventuell auch eine Verschärfung
des Strafrahmens ergeben. Eine rein verbale Beleidigung kann derzeit zu
einer Strafe von bis zu einem Jahr führen. Für eine "tätliche"
Beleidigung, also zum Beispiel das Anspucken oder Übergießen mit einer
Flüssigkeit, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt
werden. Als denkbar gilt, dass der Strafrahmen bei Cybermobbing sich
diesem Wert annähert.
Bewusstsein der Internet-Nutzer schärfen
In der
Justizbehörde wird nicht zuletzt auf die Signalwirkung eines neuen
Straftatbestandes Cybermobbing gesetzt. So könnte bei Internet-Nutzern
das Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Beleidigungen und
Herabsetzungen im Netz eben keine Kavaliersdelikte seien und
strafrechtlich nicht folgenlos bleiben müssen.
In eine
ähnliche Richtung zielt auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte
Prof. Johannes Caspar. "Im Prinzip muss man sagen, dass man mit den
Mitteln des Strafrechts nur bedingt diejenigen erreicht, die dieses
Phänomen betrifft", sagt Caspar. "Aber allein die Einführung eines
Straftatbestandes Cybermobbing bringt Publizität und kann abschreckend
wirken. Insofern begrüße ich das." Auch für den Datenschutzbeauftragten
steht die Aufklärung vor allem junger Menschen über Gefahren und Risiken
des Internets und die Betonung des respektvollen Umgang miteinander im
Vordergrund. "Es führt kein Weg an der Prävention vorbei, die
Pflichtfach an den Schulen werden muss", so Caspar.
Das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik weist darauf hin, dass
Cybermobbing nicht auf Kinder und Jugendliche allein beschränkt ist.
"Zwölf Prozent der Nutzer, die in mindestens einem sozialen Netzwerk
aktiv sind, waren in diesem Zusammenhang bereits Opfer von Mobbing und
sexueller Belästigung", heißt es in einer Mitteilung des Bundesamtes zu
einer eigenen Umfrage. Dabei handelte es sich vorwiegend um weibliche
Nutzer zwischen 14 und 39 Jahren. Viele Betroffene wüssten nicht, wie
sich wehren sollen.
Eigene Gesetze
für das Internet gab es lange Zeit nicht und nur selten sind
Gesetzestexte speziell für das Internet formuliert. Zur Diskussion steht
jedoch ein Internetgesetzbuch, das alle Regelungen zusammenfasst.
Deswegen hat die Große Koalition in Berlin eine Prüfung der bestehenden
Gesetzgebung unter diesem Gesichtspunkt in ihrem Koalitionsvertrag
vorgesehen.